Patienteninfo zur Ergotherapie
Ergotherapie ist eine medizinische Heilmaßnahme und wird von allen gesetzlichen und privaten Kassen anerkannt. Der Haus- oder Facharzt stellt bei Bedarf ein Heilmittelrezept aus.
Die Behandlung muss bei Kassenpatienten spätestens 28 Tage nach Ausstellung des Rezepts beginnen. Kinder unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit. Für Patienten ab dem 18. Lebensjahr beträgt die Zuzahlung 10 Euro pro Verordnung plus 10% der Behandlungskosten.
Privatpatienten bekommen zu Beginn der Behandlung eine Honorarvereinbarung. Nach Beendigung des Rezepts erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.
Unsere Zulassung umfasst die Behandlung von Patienten aller gesetzlichen und privaten Krankenkassen, sowie alle Berufsgenossenschaften und Beihilfe berechtigte Patienten.
Die Therapie kann in unseren Praxisräumen, zu Hause, in sozialen Einrichtungen, Kindergärten, Senioren- und Altenheimen erfolgen.